IVD Bundesverband - Die Immobilienunternehmer. - Weil Rauchwarnmelder Pflicht sind, könne der Vermieter Wartungskosten für diese umlegen, so das Landgericht München I in einem aktuellen Urteil. Allerdings müssen Vermieter den Grund für
Rauchmelder anbringen - Anleitung | hagebau.de
Rauchmelderpflicht hat sich bewährt - Meldung - Fachpresse - BRUNATA-METRONA
Alles Wichtige zu Rauchmeldern: Das sollten Mieter*innen wissen - Mieterverein München e.V.